Amt Arensharde Mobil

Ein Projekt der bequa Flensburg Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Flensburg mbH

Schiffbrücke 43-45
24939 Flensburg

Telefon: +49 461 - 1 503-0
Telefax: +49 461 - 1 503-100

URI: https://www.arensharde-mobil.de/

 
 
 
 

Feuerwerk Silvester 2023

21. Dezember 2023, von «Redaktion»

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Auch in diesem Jahr ist dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, in der Zeit um die Jahreswende erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit weist die Ordnungsverwaltung auf folgendes hin:
 
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen bis einschließlich Mittwoch, den 27.12.2023, nicht verkauft oder überlassen werden. Der Verkauf darf also erst ab Donnerstag, den 28.12.2023 beginnen und muss am Samstag, den 30.12.2023 mit Ladenschluss enden.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur aus Anlass des Jahreswechsels (31.12./01.01.) abgebrannt werden.

Im Ausland erworbene Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 müssen mit § 5 SprengG (CE-Kennzeichnung) und § 6 SprengV (BAM-Nummer) versehen und die Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, z.B. Raketen, Knallfrösche und Kanonenschläge, an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Verbot des Überlassens pyrotechnischer Gegenstände auch von Eltern an Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister erfasst sind und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Damit soll dem Unfug, den Jugendliche häufig mit Feuerwerkskörpern betreiben, vorgebeugt werden.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

Der Verstoß gegen die o.g. Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 € geahndet werden.

Für alle Besitzer des "Kleinen Waffenscheins" gilt, dass mit den Schreckschusswaffen auch nicht an Silvester in der Öffentlichkeit Signalmunition verschossen werden darf.

Die Ordnungsverwaltung wünscht allen Flensburgerinnen und Flensburgern eine unfallfreie Silvesternacht und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
 
Unsere Empfehlung: Besser ganz verzichten
Die Stadt Flensburg würde sich freuen, wenn aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie aus Rücksicht auf Tiere, ängstliche Mitmenschen und Ihre Gesundheit auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichtet würde. Wir bitten aber auf jeden Fall um sorgsamen Umgang mit den Feuerwerkskörpern und gegenseitige Rücksichtnahme.

Orte von Interesse finden

Foto Stolpersteine

Ein Mensch ist vergessen, wenn sein Name vergessen ist...

Erfahren Sie mehr...

Foto Schloß Glücksburg

Erleben Sie eine kulturelle Zeitreise durch den Kreis...

Erfahren Sie mehr...

Suche nach Beiträgen

Beiträge suchen

Termine & Veranstaltungen

Sie suchen eine Veranstaltung oder einen Termin? Hier werden Sie fündig.

Sie haben Kenntnis von einer Veranstaltung oder einem Termin der in unserem Kalender erscheinen sollte und noch fehlt? Dann wenden Sie sich bitte direkt über unsere Kontaktseite an uns.

Neueste Einrichtungen

Bushaltestelle Dänische S...
Geilwanger Straße | 24896 Treia (Amt Arensharde)
Bushaltestelle Goosholz
Goosholzer Straße | 24896 Treia (Amt Arensharde)
Bushaltestelle Westertrei...
Treenestraße | 24896 Treia (Amt Arensharde)
Bushaltestelle Abzweiger ...
Grüfter Straße | 24896 Treia (Amt Arensharde)
Bushaltestelle Geilwang
Geilwanger Straße | 24896 Treia (Amt Arensharde)